
Energieeffizienz bei der Modernisierungspflicht von Bestandsimmobilien
Energieeffizienz von Bestandsimmobilien Energieberatung zur Energieeffizienz von Bestandsimmobilien nach dem neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) Bestandsgebäude bestimmen den bundesweiten Energiebedarf stärker als Neubauten. Für alle Mehrfamilienhäuser gelten bestimmte Austausch- und Nachrüstverpflichtungen, unabhängig von einer geplanten Sanierung. Wer muss modernisieren? Ein- und Zweifamilien-Häuser sind davon ausgenommen, wenn Sie als Eigentümer bereits seit Februar