Freiwillige Modernisierung von Bestandsimmobilien

Freiwillige Modernisierung von Bestandsimmobilien

Anforderungen an die Energieeffizienz bei freiwilliger Modernisierung von Bestandsimmobilien

Es gibt hierbei  zwei Möglichkeiten, die GEG-Anforderungen zu erfüllen:

  1. die Einhaltung der Mindeststandards für einzelne Bauteile oder
  2. die energetische Gesamtbilanzierung des Gebäudes.

Die Gesamtbilanzierung kann entweder die Primärenergie oder die Treibhausgase als Maßstab verwenden. Das GEG gibt für beide Verfahren unterschiedliche Grenzwerte vor. Die Modernisierung nach dem GEG kann zu einer Verbesserung der Energieeffizienz und des Wohnkomforts beitragen.

TIPP: Es gibt auch Fördermittel für energetische Sanierungen, die die GEG-Anforderungen möglichweise übertreffen.

Mindeststandards für einzelne Außenbauteile nach dem GEG

Die Mindeststandards für einzelne Bauteile sind in der Anlage 3 des GEG aufgeführt.

Sie gelten für Außenwände, Fenster, Dächer, Decken, Türen und Lüftungsanlagen.
Die energetische Gesamtbilanzierung muss von einem qualifizierten Energieberater durchgeführt werden. S&M berät Sie hierbei gerne und erstellt einen Energieausweis, der den Energiebedarf und den Energiestandard des Gebäudes dokumentiert.

Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest.

Wenn Außenbauteile bei bestehenden Gebäuden erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden, müssen diese Maßnahmen so ausgeführt werden, dass die betroffenen Flächen des Außenbauteils die Wärmedurchgangskoeffizienten der Anlage 7 nicht überschreiten.

Das Gesetz unterscheidet dabei nach Bauteilgruppen und Bauteilen sowie zwischen Wohngebäuden und Zonen von Nichtwohngebäuden mit einer Raum-Solltemperatur größer/gleich 19°C und Zonen von Nichtwohngebäuden mit Raum-Solltemperatur von 12 bis unter 19°C.

Quelle: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden* (Gebäudeenergiegesetz – GEG)

(Anlage 7 (zu § 48)
Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden)

KfW- oder BAFA-Fördermittel für energetische Sanierungen möglich

Die Fördermittel für energetische Sanierungen können von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Sie umfassen zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen wie Dämmung, Heizungserneuerung oder Lüftungstechnik.

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