Eine unserer Spezialitäten ist die Wertermittlung einer Immobilie. Wir können Sie mit einem Quick-Check des Marktwerts unterstützen, führen jedoch auch Verkehrswertermittlungen nach ImmoWertV 2022 oder Residualwertverfahren durch.
Wir prüfen und bewerten für Sie Wohngebäude bis max. 2FH. Dabei stellen wir u.a. fest, ob der Kaufpreis angemessen ist und ob Risiken bestehen.
Wir führen eine Wertermittlung für jede Immobilie nach den klassischen Verfahren Ertragswert – Sachwert – Vergleichswert unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen der ImmoWertV durch.
Eigentümer und Erben unterstützen wir bei der Wertermittlung durch das Finanzamt. Die Erbschaftssteuer hängt von der Höhe des Verkehrswerts ab und die Wertermittlung durch das Finanzamt hat Schwächen. Bei Bedarf legen wir auch Einspruch gegen die Wertermittlung ein, denn der Verkehrswert ist auch wichtig bei Erbstreitigkeiten.
Gut zu wissen: Nach § 146 Abs. 7 BewG ist ein niedriger Wert als der vom Finanzamt festgesetzte Wert festzusetzen, wenn der Steuerpflichtige einen niedrigeren gemeinen Wert (Verkehrswert) nachweist.
Der Beleihungswert ist gegenüber dem Verkehrswert ein eigenständiger Wert mit der Zielrichtung nachhaltiger Wertbeständigkeit über den jeweiligen Bewertungsstichtag hinaus.
Das Residualwertverfahren ermittelt den Wert eines Grundstücks vor allem im Zuge von Projektentwicklungen und geplanten Umnutzungen. So können wir Ihnen die Frage beantworten, bis zu welchem Grundstücksaufpreis sich ein Bauvorhaben rechnet.
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