Novelle der EU-Gebäuderichtlinie

Unter dem sperrigen Begriff „Novelle der EU-Gebäuderichtlinie“ (oder wie es im Amtsenglisch heißt: Energy Performance Building Directive – abgekürzt EPBD) hat das EU-Parlament am Dienstag, den 14. März 2023 den Entwurf dieser Novelle des EU-Gebäudeenergiegesetzes angenommen.

Noch streiten sich die Koalitionäre der Ampel-Regierung über das sogenannte Heizungsgesetz. Was dabei am (dicken) Ende herauskommt, bleibt abzuwarten. Auf alle Fälle zu einer erheblichen Verunsicherung bei allen Betroffenen, vor allem bei Eigentümern von Immobilien.

Droht nun das nächste „Ungemach“?

Um was geht es?

Der Europäischen Kommission zufolge sind die Gebäude in der EU für 40 Prozent (%) unseres Energieverbrauchs und 36 % der Treibhausgasemissionen verantwortlich.

Nach dem Entwurf sollen alle Neubauten in den Mitgliedstaaten ab 2028 emissionsfrei sein. Für öffentliche Neubauten, die Behörden nutzen, betreiben oder besitzen, soll die Anforderungen bereits ab 2026 gelten. Neubauten sollen bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist.

Auch Bestandsgebäude sind betroffen!

Im Ergebnis sollen die jeweiligen die EU-Mitgliedsstaaten bis zum 1. Januar 2027 „besondere administrative und finanzielle Maßnahmen, um die umfassende Renovierung von Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz zu fördern“.

Ein Energieausweis für Ihre Immobilie ist unverzichtbar.
Ein Energieausweis für Ihre Immobilie ist unverzichtbar.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt energetische Anforderungen an beheizte oder klimatisierte Gebäude fest.

Es enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.

Ab dem 1. Januar 2024 müssen alle neuen Heizungsanlagen mindestens 65 Prozent der erzeugten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen.

Zukünftig soll es sieben Energieeffizienzklassen (A-G) geben.

Die (schlechteste) Klasse “G” soll danach 15 Prozent (%) des ineffizientesten (jeweiligen) nationalen Gebäudebestands eines EU-Mitgliedstaates betreffen.  Die beste Energieeffizienzklasse “A” erfüllt danach die gemeinsame EU-Vision von Nullemissionsgebäuden.

Die Mitgliedstaaten müssen somit zunächst – und zwar jedes Land für sich – die „schlechteste Klasse G“ ermitteln. Das bedeutet, dass Gebäude der Klasse G in Deutschland andere Standards erfüllen, denn zum Beispiel in Spanien, Schweden oder Rumänien.

In einem Folgeschritt müssen dann die verbleibenden Klassen A bis F gleichmäßig als Indikatoren der Gesamtenergieeffizienz verteilt werden.

Die Parlamentarier erhoffen sich hieraus eine gemeinsame visuelle Identität der Energieausweise über die Gesamtenergieeffizienz im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat.

In Deutschland basiert der aktuelle Energieausweis nach GEG auf den (neun Klassen A+ und A bis H).

Nimmt man es ganz genau, passt bereits die beste Klasse nicht: Die aktuelle Energieeffizienzklasse A+ steht für einen Energiebedarf „unter 30 kWh/(m²a)“ und nicht für Nullemission.

Aber das ist sicherlich das geringste Problem:

Die Häufigkeitsverteilung der Gebäude-Effizienzklassen wurde in der Langfristigen Sanierungsstrategien (LTRS) der Bundesregierung 2020 aufbereitet (Abbildung 2), um die Gebäude mit der schlechtesten Leistung zu identifizieren. Auffällig ist der hohe Anteil der schlechtesten Effizienzklasse H bei Ein- und Zweifamilienhäusern (EZFH) sowie im Gesamtbestand.

Geht man einmal von diesen Zahlen aus, entspräche die aktuelle Klasse H (mit 17% im Gesamtbestand) bereits die neuen schlechtesten Klasse G mit einem Endenergieverbrauch größer 250 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr.

Häufigkeitsverteilung der Effizienzklassen im deutschen Wohngebäudebestand (Quelle LTRS (2020)
Häufigkeitsverteilung der Effizienzklassen im deutschen Wohngebäudebestand (Quelle LTRS (2020))

Nimmt man jetzt die bisherige Klasse A+ als neue Klasse A an, wären in Deutschland die Klassen A – G gleichmäßig aufzuteilen, was die nächste Frage nach sich zieht, war die bisherige Aufteilung nicht gleichmäßig.

Energieausweis

Den Energieausweis sollten Sie daher genau kennen, wenn Sie eine Sanierungsbedürftige Immobilie erwerben oder verkaufen möchten.

Dazu haben wir für Sie einen Beitrag erstellt:

Sanierungsbedürftige Immobilie -Energieeffizienz von Gebäuden: Energieausweis und Energieberatung

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